ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
zone14 GmbH, FN 562823g
Meldemannstraße 18, A-1200 Wien
Fair-Use-Bedingungen |
Die Nutzung der AI-basierten statistischen Auswertung von Videodaten im Ausmaß von maximal 7200 Minuten/Vertragsjahr, das entspricht rund 6 Spielen im Monat. |
Fremdservices |
Bei der Bereitstellung der Dienste greift der Provider auf Services dritter Serviceanbieter („Drittanbieter“) zu. Es handelt sich dabei (je nach Angebot) unter anderem um folgende Fremdservices: Telekommunikationsservices, Server- und Hosting-Services, E-Mail-Services, Zahlungsdienste. |
Go-Live |
Der Zeitpunkt der Freischaltung der Services für den Kunden nach der Installation und Kalibrierung der Hardware, im Falle der Verletzung der Mitwirkungsverpflichtung des Kunden (siehe insbesondere Punkt 6.2. und 6.3) bei der Installation der von der zone14 GmbH zuletzt vorgeschlagene Abnahmetermin. |
Hardware |
Zwei hochauflösende IP-Kameras und die „zone14-Box“ (samt digitaler Installationsanweisung) |
Höhere Gewalt |
Höhere Gewalt ist ein von außen her auf die Services einwirkendes außergewöhnliches Ereignis, das nicht in einer gewissen Häufigkeit und Regelmäßigkeit vorkommt und zu erwarten ist und durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. |
KI |
Künstliche Intelligenz |
Kunde |
Der im Angebot des Providers benannte Vertragspartner. |
Leistungspaket |
Der Provider bietet Services in unterschiedlichen Leistungsumfängen und Funktionen an. Ein Wechsel auf ein höherwertiges Leistungspaket ist im Einvernehmen möglich. |
Provider |
zone14 GmbH, FN 562823g Meldemannstraße 18, A-1200 Wien |
Services |
Der Provider stellt dem Kunden den Online-Zugriff auf seine
bereit. |
Servicevertrag |
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Provider aus der Nutzung der Services. |
Supportzeit |
Der Support des Providers erfolgt an österreichischen Arbeitstagen (nicht aber am 24. und 31.12.) zwischen 9 und 17 Uhr CET bzw. CEST. |
Tickets |
Die Meldungen von Störungen oder Anfragen zum Service durch den Kunden. |
Time & Material |
Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung zum vereinbarten Stundensatz zzgl. den projektnotwendigen Fremdkosten und Spesen. |
Updates |
Kleinere Funktionserweiterungen und Fehlerbehebungen (Patches) werden dem Kunden während der Vertragslaufzeit ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt. |
Upgrades |
Umfangreichere Funktionserweiterungen der den Services zugrunde liegenden Software (sowohl innerhalb des Leistungspaketes als auch in höheren Leistungspaketen). |
Vertragsjahr |
Das Vertragsjahr beginnt mit dem Go-Live und endet am Vortag des Go-Lives im Folgejahr. |
|
|
Priorität |
Beschreibung |
Kritisch |
Die zweckmäßige Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit. Alle Nutzer sind betroffen. |
Hoch |
Die zweckmäßige Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ist stark eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit, lässt aber eine Weiterarbeit zu. Alle oder eine Gruppe von Nutzern sind betroffen. |
Mittel |
Die zweckmäßige Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit, lässt jedoch eine weitere Verarbeitung uneingeschränkt zu. Eine Gruppe oder einzelne Nutzer sind betroffen. |
Niedrig |
Die zweckmäßige Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur geringfügigen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit. Einzelne Nutzer sind betroffen. Mitarbeiter des Kunden können den Fehler auch selbst beheben. |
Priorität |
Reaktionszeit Standard Support in Stunden innerhalb Supportzeit |
Kritisch |
8 |
Hoch |
16 |
Mittel |
32 |
Niedrig |
bis zum nächsten Update |
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen und Daten streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Bestimmung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
Der Provider ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 1200 Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
|
|